welche er im Übrigen nicht von einem Arzt erhält, sondern von seiner Ehefrau (IVact. 106/18). Eine ärztlich überwachte medikamentöse Therapie findet somit nicht statt. Gegenüber Dr. D.________ gab er zudem an, keine Physiotherapie mehr zu machen (IVact. 107/22), was er zwar gegenüber Prof. Dr. E.________ anders schilderte (ein Mal pro Woche; IV-act. 124/3). Da er aber in der Lage ist, zusätzlich zwei Mal pro Woche ins Fitness zu gehen, zeugen die gesamten Umstände doch von einem geringen Leidensdruck, weshalb eine höhergradige Arbeitsunfähigkeit als 15 % nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen ist.