Insbesondere handelt es sich um eine wechselbelastende Arbeit, in welcher der Versicherte hinsichtlich der Gestaltung grosse Freiheiten geniesst. Andererseits kommt hinzu, dass der Beschwerdeführer gemäss seinen Angaben lediglich ca. zehn Novalgin-Tabletten à 500 mg monatlich und Tramal à 50 mg in Reserve (beides Analgetika/Antiphlogistika/Antirheumatika, rezeptpflichtig), einnehme (IV-act. 106/14), Urteil S 2019 129 16