Der Versicherte spiele E-Bass, pendle oft zwischen zwei Wohnsitzen, fahre regelmässig mit dem Auto, treffe sich mit Freunden und Bekannten und gehe verschiedenen Interessen nach. Der Umstand, dass der Versicherte trotz seiner als ausgeprägt geschilderten vielfältigen Symptome und Beschwerden in der Lage sei, Auto zu fahren, weise in Anbetracht der enormen motorischen und kognitiven Anforderungen, welche die Tätigkeit des Autofahrens an eine Person stelle, auf erhebliche Ressourcen hin (IV-act. 107/29). Auch übersah Prof. Dr. E.________, dass zwar Dr. C.________ eine volle Arbeitsfähigkeit bescheinigte, demgegenüber Dr. D._____