Ohnehin erachtete Prof. Dr. E.________ die rheumatologische Expertise als sehr ausführlich und schlüssig (IVact. 124/9). Zudem gestand Prof. Dr. E.________ ein, dass das vorliegende Schmerzbild psychogen überlagert ist (IV-act. 124/11). Zur Arbeitsfähigkeit hielt er fest, ob der Patient nun eine 50%ige Arbeitsleistung erbringen könne oder allenfalls eine 60%ige, sei letztlich eine Ermessensfrage. Er denke, dass das sehr sorgfältig erstellte rheumatologische Gutachten durchaus viele relevante Befunde auf den Punkt bringe, jedoch mit der Feststellung einer 100%igen Arbeitsfähigkeit schlicht zu kurz greife.