sondern dass diese tiefer sein müsste. Ferner sind ihrer Ansicht nach keine objektivierbaren Befunde für die Schmerzen gegeben. Letztendlich hat sich auch nach der zusätzlichen, von Dr. F.________ angeregten Untersuchung durch Prof. Dr. E.________ gezeigt, dass keine Nervenwurzelkompression vorliegt. Deshalb greift ihre rein wirbelsäulenorthopädische Sichtweise zu kurz. Sind Schmerzen vorhanden, können diese anhand der erhobenen klinischen Befunde indessen – wie vorliegend gegeben – nicht vollständig objektiviert werden, ist aus psychiatrischer Warte zu fragen, ob eine krankheitswertige Schmerzstörung vorliegt.