Zudem bestehe zufolge der Osteochondrose mit Spondylose nach wie vor eine Einengung des Foramens L5/S1. Die Bandscheibe L4/5 sei rechts eindeutig verschmälert und die nachgewiesene Ödembildung unter der Deckplatte von L5 weise auf eine persistierend entzündliche Reaktion hin. Als Schlussfolgerung habe er im Februar 2016 ein nach wie vor teilweise entzündliches Bild rechtsbetont auf der Höhe L4/5 mit Kontakt der Wurzel L5 bestätigt. Nach wie vor bestehe Urteil S 2019 129 13