___ erklärt, dass offenbar von einer ordentlichen Osteochondrose L4/5 mit entsprechend sequestrierter Diskushernie die Wurzel L5 rechts betreffend auszugehen sei. Es müsse vermutet werden, dass (entgegen der Regelerwartung) noch gar keine Abheilung erfolgt sei und eine persistierende Kompression bestehe. Unter Vorbehalt der damals angeordneten und danach beurteilten Bildgebung habe Prof. Dr. E.________ schliesslich ausdrücklich eine objektiv nachvollziehbare 50%ige Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Nach Vorliegen der neu angefertigten MRI habe Prof. Dr. E._____