4.6 Schliesslich bringt der Beschwerdeführer vor, echtzeitliche Berichte könnten gegenüber einer retrospektiven Beurteilung erhöhte Beweiskraft haben. Vorliegend müsse Analoges gelten wie im Urteil des Bundesverwaltungsgericht C-337/2015 vom 23. Januar 2017, in welchem die Gutachter bei ihrer retrospektiven Beurteilung Schwierigkeiten zu erkennen gegeben hätten.