Die beiden Ärzte bemängeln einzig die Höhe der Arbeitsfähigkeit bzw. es hätte eine weitere MR-tomographische Untersuchung stattfinden müssen (vgl. dazu nachstehende Erwägung). Dass der Sachverständige etwas nicht berücksichtigt hätte oder generell nicht in der Lage gewesen wäre, die Folgen des gesundheitlichen Leidens abschätzen zu können, geht auch aus diesen beiden Dokumenten in keiner Weise hervor. Eine falsche Disziplinenwahl liegt damit nicht vor.