Gemäss den Sachverständigen bestehen folgende Gesundheitsschäden mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit: Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41), bestehend seit 2013, und anamnestisch eine Stauballergie. Ohne Einfluss verblieben: eine Akzentuierung der Persönlichkeitszüge mit narzisstischen Zügen (ICD-10 Z73.1), bestehend seit der Adoleszenz; schädlicher Gebrauch von Tabak (ICD-10 F17.1), bestehend seit Jahren;