4. Streitig und zu prüfen ist, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung hat. Dabei ist zunächst der Frage nachzugehen, ob das bidisziplinäre Gutachten der Dres. C.________ und D.________ vom 7. November 2018 beweiswertig ist. 4.1 Die IV-Stelle stützte sich in der angefochtenen Verfügung auf die vorgenannte Expertise.