C. Der mit Verfügung vom 3. Oktober 2019 erhobene Kostenvorschuss von Fr. 800.– wurde vom Beschwerdeführer fristgerecht bezahlt (act. 3). D. Die IV-Stelle schloss vernehmlassend auf Abweisung der Beschwerde (act. 6). Urteil S 2019 129 3 E. Im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels hielten die Parteien an ihren jeweiligen Anträgen fest (act. 8 und 11). Das Verwaltungsgericht erwägt: