124/1–13) samt Ergänzung vom 25. April 2019 (IV-act. 124/14–15) zu den Akten gereicht. Nach Einholung einer Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 23. Mai 2019 (IV-act. 126) verfügte die IV-Stelle am 29. August 2019 wie vorbeschieden (IV-act. 129). B. Beschwerdeweise liess A.________ beantragen, in Aufhebung der Verfügung vom 29. August 2019 sei ihm ab 1. November 2014 bis mindestens Ende Februar 2019 eine angemessene Teilrente auszurichten. Eventualiter sei die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die IV-Stelle zurückzuweisen. Die IV-Stelle sei zudem zu verpflichten, ihm die Parteigutachtenkosten von Fr. 4'950.– zu erstatten.