A. Der 1971 geborene A.________ wurde am 10. August 2011 durch den Rückversicherer der Vorsorgeeinrichtung zur Früherfassung bei der Invalidenversicherung angemeldet (IV-act. 1). Obschon die IV-Stelle in der Folge eine Anmeldung für angezeigt erachtete, sandte der Versicherte das entsprechende Formular nicht zurück, weshalb die Verwaltung die Früherfassung am 10. November 2011 abschloss (IV-act. 5).