Unter Berücksichtigung der Standardindikatoren nahm med. pract. C.________ eine rechtsprechungsgemässe Beurteilung der funktionellen Leistungsfähigkeit (vgl. E. 3.2 und 3.7) der Beschwerdeführerin vor. Eine Urteil S 2019 128 13 Zusammenstellung dazu mit Verweisen auf die entsprechenden Passagen in der gutachterlichen Beurteilung findet sich am Ende des Gutachtens (IV-act. 41/45–47). Auf das Administrativgutachten von med. pract. C.________ darf somit abgestellt werden, womit kein Raum für die von der Beschwerdeführerin beantragte erneute Begutachtung bleibt (vgl. dazu act. 1 S. 2 und 6).