5.5 Insgesamt entspricht das Administrativgutachten von med. pract. C.________ den praxisgemässen Anforderungen an den Beweiswert einer Expertise (E. 3.8). So ist es für die streitigen Belange umfassend, beantwortet es doch in schlüssiger Weise die Frage nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin und beruht auf einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung. Die Gutachterin schilderte ausführlich die von der Beschwerdeführerin erwähnten Leiden und Einschränkungen und setzte sich detailliert damit sowie mit dem auffälligen Verhalten der Explorandin auseinander. Unter Berücksichtigung der Standardindikatoren nahm med.