Darüber hinaus stellte die Gutachterin deutliche Diskrepanzen und Inkonsistenzen zwischen den aktuellen Angaben der Beschwerdeführerin über ihre traumatisch bedingten Beschwerden (schwere Angstzustände, Hyperventilationen sowie dissoziative Phänomene) und den von ihr früher geltend gemachten Beschwerden fest (IV-act. 41/36). Dies vermag wohl zu erklären, weshalb die aktuell geklagten Symptome während der erfolgten, z.T. längeren Hospitalisationen nicht beobachtet werden konnten (vgl. dazu die Austrittsberichte der Klinik G.________ vom 11. Oktober 2016 [IV-act. 23], der Klinik E.________ vom 3. Januar 2017 [IV-act. 16] und der Klinik D.________ vom 5. Januar 2018 [IV-act.