__ verbrachte Kindheit und der 2016 beobachtete Verkehrsunfall (vgl. dazu IV-act. 41/18–22) als geeignete Stressoren betrachtet werden können, d.h. als kurz- oder langanhaltende Ereignisse oder Geschehen von aussergewöhnlicher Bedrohung oder mit katastrophalem Ausmass im Sinne der einschlägigen klassifikatorischen Vorgaben gemäss ICD-10 F43.1. Darüber hinaus stellte die Gutachterin deutliche Diskrepanzen und Inkonsistenzen zwischen den aktuellen Angaben der Beschwerdeführerin über ihre traumatisch bedingten Beschwerden (schwere Angstzustände, Hyperventilationen sowie dissoziative Phänomene) und den von ihr früher geltend gemachten Beschwerden fest (IV-act. 41/36).