Anamnestisch und unter Berücksichtigung der Aktenlage sei eine rezidivierende depressive Störung seit mehreren Jahren bekannt. 2008/2009 und 2015 hätten leichte depressive Episoden vorgelegen. Ab Mai oder Juni 2016 sei es zur Entwicklung einer weiteren depressiven Episode gekommen, die gewissen Schwankungen unterlegen habe. Im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung in der Klinik D.________ habe gemäss Austrittsbericht vom 5. Januar 2018 (IV-act. 27) eine Remission oder zumindest eine Teilremission der depressiven Beschwerden und Symptome erzielt werden können. Bei der gutachterlichen Untersuchung am 4. September 2018 hätten keine depressiven Symptome festgestellt