Nach ersten Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und dem Scheitern von Frühinterventionsmassnahmen infolge Verlustes des Arbeitsplatzes (IV-act. 17) liess die IV-Stelle Zug die Versicherte psychiatrisch begutachten. Gestützt auf das psychiatrische Gutachten vom 1. Oktober 2018 (IV-act. 41) stellte sie der Versicherten mit Vorbescheid vom 23. November 2018 die Zusprache einer halben Invalidenrente ab 1. Juni 2017 und deren Erhöhung auf eine ganze Rente vom 1. Januar bis 28. Februar 2018 in Aussicht (IV-act. 43). Am 29. August 2019 verfügte die IV-Stelle Zug im angekündigten Sinne (IV-act. 58 f.).