Auf die Fr. 26'000.-- findet sich an keiner Stelle irgendein Hinweis (AKact. 12). In der Einsprache vom 16. Januar 2019 und ihren Beilagen findet sich ebenso wenig ein Hinweis auf diesen Betrag. Es wird lediglich neu eine "Spesenentschädigung effektiv" von Fr. 17'428.55 in der Erfolgsrechnung ausgewiesen (AK-act. 6). Wie dieser Betrag zustande kommt, welcher zudem von den später in der Beschwerde vom 24. September 2019 (act. 1) geltend gemachten Fr. 16'086.83 abweicht, wird nicht erläutert. Die fehlende Nachvollziehbarkeit der Korrekturen der Beschwerdeführerin wurde denn auch im Einspracheentscheid vom 27. August 2019 moniert (AK-act. 13, E. 3).