3002). Zu den Unkosten gehören namentlich Reisekosten (inklusive Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten) unter Ausnahme der Kosten für den gewöhnlichen Arbeitsweg, Repräsentationskosten und Auslagen für die Kundenbewirtung, Auslagen für Arbeitsmaterial und Berufskleider, Kosten für im Rahmen der Erwerbstätigkeit genutzte Räume, Umzugsentschädigungen für beruflich bedingte Wohnungswechsel, schliesslich berufliche Aus- und Urteil S 2019 126 7