Der auf den 19. Dezember 2018 datierte Bericht der Ausgleichskasse Zug wies Differenzen bei den Spesen des Geschäftsführers und einzigen Mitarbeiters C.________ aus (AK-act. 1). So seien ihm deutlich mehr Spesenentschädigungen von der A.________ GmbH effektiv ausbezahlt worden, als er anschliessend mittels einer Spesenliste tatsächlich abgerechnet haben soll. Gemäss dem Finanzbuchhaltungskonto (nachfolgend Fibu-Kto) 5082 zu den Spesen des Jahres 2014 habe C.________ effektiv Zahlungen in Höhe von Fr. 59'515.-- erhalten und gemäss seiner Spesenliste Fr. 13'892.-- als tatsächliche Spesen angegeben; dies führe im Jahr 2014 zu einer Nettodifferenz von Fr. 45'623.--.