D. Ein vom Beschwerdeführer am 15. November 2019 beim Verwaltungsgericht gestelltes Gesuch um Revision des Urteils S 2018 27 vom 24. Mai 2018 wurde zufolge Nichtleistens des Kostenvorschusses als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben (Verfügung S 2019 159 vom 22. Januar 2020). Das Verwaltungsgericht erwägt: