Aufgrund der ausgebliebenen Wahl meldete der RAV-Berater A.________ für den Vorstelltag bei stage-on-air an (Schreiben vom 12. August 2019; AWA-act. 4). Nach mehreren elektronischen Schriftenwechseln verfügte das RAV schliesslich am 27. August 2019 die Zuweisung zum Beschäftigungsprogramm stage-on- air für die Dauer von sechs Monaten (AWA-act. 10). Am 6. September 2019 erhob die Versicherte Einsprache gegen die Zuweisung zu dieser AMM (AWA-act. 14). Mit Einspracheentscheid vom 11. September 2019 trat das AWA mangels schutzwürdigen Interesses nicht darauf ein (AWA-act. 18).