S 2019 123 2 A. A.________, Jahrgang 1973, meldete sich am 30. April 2018 bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle Zug zur Arbeitsvermittlung an (AWA-act. 1). Anlässlich des Beratungsgesprächs vom 12. Juli 2019 wurden ihr zwei Arbeitsmarktmassnahmen (AMM) zur Auswahl vorgelegt. Bis am 26. Juli 2019 sollte sie sich entweder für das Beschäftigungsprogramm Allpower oder stage-on-air entscheiden (AWA-act. 2). Mit diesen beiden AMM war sie allerdings nicht einverstanden, was sie ihrem Berater mit E- Mail vom 26. Juli 2019 mitteilte (AWA-act. 3). Aufgrund der ausgebliebenen Wahl meldete der RAV-Berater A.___