Allerdings ist er in einer angepassten Tätigkeit zu 80 bis 100 % (bei voller Präsenzzeit) leistungsfähig, sodass betreffend das Invalideneinkommen mindestens von der Zumutbarkeit eines 80 %-Pensums auszugehen ist. Im Vergleich zur angefochtenen Verfügung ergibt dies ein leicht höheres Invalideneinkommen (80 % statt 75 %-Pensum) und damit einen leicht tieferen Invaliditätsgrad.