Des Weiteren enthält der Bericht von Prof. Dr. T.________ vom 14. November 2007 im Wesentlichen physikalische Diagnosen, eine Beschreibung des derzeitigen Beschwerdebildes und therapeutische Vorschläge betreffend das weitere Vorgehen, nicht jedoch eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers. Auch Psychiater Dr. U.________ verzichtet in seiner Beurteilung vom 30. Oktober 2007 auf eine konkrete Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers. Schliesslich verwies RAD-Arzt Dr. V.________ am 23. April 2009 im Wesentlichen auf die Beurteilung der Y.