Allerdings erwähnt er explizit die Ausnahme des nicht rekonstruierbaren Depressionsverlaufs. Als Folge des hirnorganischen Psychosyndroms habe es emotionale Schwankungen und depressive Inhalte verschiedener Schwere und Dauer im Rahmen der nun erfolgreich behandelten rezidivierenden depressiven Störung gegeben (Gutachten Dr. Q.________ S. 35, Ziff. 2.3). Da Dr. Q.________ im Unterschied zu früheren Urteil S 2019 122 47