In Würdigung der vorliegenden Unterlagen bleibt festzuhalten, dass sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers nach dem Unfallereignis vom 17. Dezember 2004 zunächst wie erwartet verbessert hat. Ab ungefähr Mitte 2005 war er jedoch mit der beruflichen Reintegration in der angestammten Tätigkeit überfordert und es erfolgte ab August 2005 ein Leistungsabfall. Dieser Umstand führte zu einer vorübergehenden Verschlechterung unter dem Bild einer Anpassungsstörung/Depression (vgl. dazu auch E. 3.1.1 vorstehend: somatisierte depressive Störung) und zu einer Unfallfehlverarbeitung.