Damit beschreibe der Gutachter dasselbe Beschwerdebild mit anderen Worten, das bereits vom RAD am 23. April 2009 (IV-act. 53) mit einer neurotischen Fehlentwicklung erfasst worden sei. Damals sei bewusst offengelassen worden, ob die anhaltenden kognitiven Defizite organische Gründe hätten oder die Folgen einer neurotischen schweren Fehlentwicklung seien.