In Nachachtung dieser Aufforderung beauftragte das Verwaltungsgericht den Psychiater Dr. Q.________ mit der Erstellung eines Gutachtens. Das von ihm am 16. April 2020 erstattete gerichtliche Gutachten erfüllt die Vorgaben, die gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung an ein beweiskräftiges Gutachten zu stellen sind (vgl. E. 3.3 vorstehend), vollumfänglich. Das Gutachten ist umfassend, basiert auf Kenntnis sämtlicher Vorakten und beruht auf allseitigen Untersuchungen. Es berücksichtigt auch die vom Urteil S 2019 122 44