In seinem Urteil S 2017 7 vom 20. Dezember 2018 stellte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen auf die Expertise K.________/L.________ vom 12. November 2015 ab, welcher das Bundesgericht in seinem Urteil 9C_113/2019 vom 29. August 2019 - zumindest aus revisionsrechtlicher Perspektive - einen Beweiswert absprach. Es hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und beauftragte dieses, ein gerichtliches Gutachten einzuholen und danach erneut über die Leistungsfrage zu entscheiden. Die Frage der Überwachung im öffentlich frei einsehbaren Bereich und den Antrag des Beschwerdeführers auf Rückerstattung der Kosten für das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten der P.___