Ein genauer Zeitpunkt für das Erreichen eines Endzustands könne retrospektiv nicht benannt werden. Aufgrund des Arbeitsfähigkeits- und Integrationsverlaufs sei rückblickend ein Knick im August 2005 zu erkennen, als sich ein Scheitern der beruflichen Reintegration in der bisherigen Tätigkeit abgezeichnet habe. Ab diesem Zeitpunkt seien aggravierende und motivationale Faktoren zunehmend in den Vordergrund getreten, ohne dass ein genauer Zeitpunkt bestimmt werden könne.