Zu den Ergänzungsfragen des Beschwerdeführers betreffend AQ.________ legte der Gutachter dar, aufgrund der Aggravation/Simulation und der fehlenden Motivation für eine berufliche Reintegration werde nicht von valablen Abklärungsresultaten ausgegangen, welche die effektive Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers wiedergäben. Bei fehlender Arbeitsmotivation mit der subjektiven Gewissheit, gänzlich arbeitsunfähig und invalide zu sein, habe der Beschwerdeführer sein Potenzial nicht ausgeschöpft.