an den Arbeitsprozess und Einarbeitung erforderlich, bis er seine volle Leistungsfähigkeit erreiche. Ob er diese ausschöpfen werde, bleibe ungewiss. Rückblickend sei von einer Arbeitsfähigkeit im attestierten Umfang in leidensangepasster Tätigkeit seit August 2005 auszugehen. Seit diesem Zeitpunkt stünden motivationale Faktoren und die Aggravation/Simulation im Vordergrund und es sei nicht mehr von einer relevanten Veränderung der medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit auszugehen.