Depressionsverlaufs sei spätestens zwei Jahre nach dem Unfallereignis von einem stabilen und konstanten Gesundheitszustand auszugehen. Der starke Leistungsabfall mit nicht mehr im primären Arbeitsmarkt verwertbarer Arbeitsfähigkeit bei den anschliessenden Integrationsbemühungen sei durch keine bekannte psychiatrische Krankheit erklärbar, was zu Inkonsistenzen und abweichenden Beurteilungen geführt habe. Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers habe sich nach dem Unfallereignis - wie zu erwarten - gebessert. Er sei mit der beruflichen Reintegration in der angestammten Tätigkeit ab ungefähr Mitte 2005 überfordert gewesen mit Leistungsabfall ab August 2005.