Eine gleichmässige Einschränkung des Aktivitätsniveaus in sämtlichen Lebensbereichen sei nicht vorhanden. Der Beschwerdeführer erwecke den Eindruck, dass er bei alltäglichen sozialen und mit Freude ausgeübten Tätigkeiten deutlich weniger beeinträchtigt sei, als er vorgebe und als er sich bei einer möglichen Arbeit sehe. Der Leidensdruck sei beim Beschwerdeführer vorhanden, rühre aber schwergewichtig daher, dass er sich nicht genügend wahr- und ernstgenommen erlebe.