erwarten, da er dazu sein Krankheitskonzept verlassen und die Krankenrolle aufgeben müsste. Eine schwere Komorbidität könne nicht festgestellt werden. Neben dem leichten posttraumatischen hirnorganischen Psychosyndrom bei vorbestehender Lese- und Rechtschreibe-Beeinträchtigung bestehe eine leichte bis mittelgradige neuropsychologische Beeinträchtigung, die aber mangels Befundkonsistenz schlecht zu quantifizieren sei. Damit sei auch deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit nur unter Vorbehalt zu werten.