Die Beurteilung der Standardindikatoren sei aufgrund der Aggravation/Simulation mit Selbstlimitierung und Schonverhalten erschwert. Wie aufgezeigt, werde von einer leichten Ausprägung der diagnoserelevanten Befunde ausgegangen. Ein Behandlungs- oder Eingliederungserfolg sei ohne motivierte Mitwirkung des Beschwerdeführers nicht zu Urteil S 2019 122 39