Psychiatrisch gebe es keine Diagnose ausser der Aggravation/Simulation, welche das Verhalten und die beklagten Beschwerden des Beschwerdeführers zu erklären vermöge. Der Beschwerdeführer verharre in seiner Krankenrolle, zeige eine appellativ anmutende Selbstlimitierung mit hohem Leidensdruck und Schonverhalten, was nicht zu sehen sei, wenn er sich unbeobachtet fühle.