Auf die Frage, warum er mit dem Auto gereist sei, habe der Beschwerdeführer angegeben, dass Bahnfahren höhere Ansprüche an die kognitive Leistungsfähigkeit stelle. Auf Anmerkung des gerichtlichen Gutachters, dass seiner Meinung nach Autofahren und speziell das Fahren von Zweirädern (Töff und Velo) bedeutend höhere Ansprüche an Aufmerksamkeit, Konzentration und Koordination stellen würden als eine Zugfahrt, sehe der Beschwerdeführer dies auf die entsprechenden Einwände hin nicht ein und beharre auf seiner Haltung.