der F.________ unterzogen, wo er teilweise als verhaltensauffällig und desorientiert beschrieben worden sei. Nach dem Verlassen der Gebäulichkeiten habe er sein Auto geholt, sei zurück nach Hause gefahren und habe im Anschluss noch Unterhaltsarbeiten an seinen Rollläden erledigt. Damit sei eine mindestens durchschnittliche Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit dokumentiert. Es hätten sich keinerlei Hinweise auf eine Ermüdung, eine nachlassende geistige Präsenz, mangelhafte Aufmerksamkeit oder fehlende Konzentration ergeben. Der Beschwerdeführer habe sich - unbeobachtet wähnend - durchgängig unauffällig verhalten.