Im Unterschied zu früheren Abklärungen habe aktuell keine klinisch manifeste Depression festgestellt werden können. Es seien zahlreiche Inkonsistenzen vorhanden, sowohl in der aktuellen Begutachtung wie auch in früheren Abklärungen und Berichten. Als Konsequenz sei es zu abweichenden diagnostischen Beurteilungen und divergierenden Einschätzungen der Arbeitsfähigkeit gekommen. Es sei zu einem nicht erklärbaren Leistungsabfall mit attestierter Arbeitsunfähigkeit im primären Arbeitsmarkt gekommen. Beim Studium der Überwachungsvideos sei der Eindruck entstanden, eine andere Zielperson als den untersuchten Beschwerdeführer zu sehen.