Als Erfolg und Anerkennung im gewohnten und für die psychische Stabilisierung erforderlichen Ausmass ausgeblieben seien und sich ein Scheitern in der bisherigen Tätigkeit abgezeichnet habe, habe er depressiv und gekränkt reagiert, mit einem Verlust von Selbstwert und Selbstsicherheit sowie sich abzeichnender Perspektivlosigkeit. Dem Beschwerdeführer sei klar geworden, dass er kaum mehr die vor dem Unfall mögliche Leistung erbringen könne. Anstatt sich auf die neue Situation einzustellen und das Beste aus den noch verbleibenden Möglichkeiten herauszuholen, sei er aus Wut und Enttäuschung in die Verweigerungshaltung gekommen, in welcher er seit dem 2. Halbjahr 2005 blockiert sei.