Diese Diagnose habe eine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit seien dagegen folgende Diagnosen: Aggravation/Simulation von Beschwerden (F76.5), vorbestehende narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung (Z73.1), Lese- und Rechtschreibeschwäche (DD Störung; F81.0) und ein Status nach depressiven Episoden.