4.16 Im Auftrag des Gerichts erstattete Dr. med. Q.________, FMH Psychiatrie/Psychotherapie, am 16. April 2020 sein Gutachten (act. 15) und diagnostizierte ein leichtes hirnorganisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma mit möglicher leichter (bis mittelschwerer) neuropsychologischer Funktionsbeeinträchtigung nach Autounfall am 17. Dezember 2004 (ICD-10 F07.2). Diese Diagnose habe eine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers.