eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit sei zurzeit nicht möglich. Zum Arbeitsverhalten führt sie unter anderem aus, dass der Beschwerdeführer seit Arbeitsbeginn Konzentrationsschwierigkeiten aufweise. Er müsse vermehrt nachfragen, wenn man ihm etwas erkläre, könne nur mit Mühe einem Gespräch folgen und sei leicht ablenkbar. Somit falle es ihm sichtlich schwer, eine vorausschauende Arbeitsorganisation zu pflegen. Überschaubare, einfache Arbeiten gelängen ihm deutlich besser als umfassende, schwierige, die in mehreren Stufen erledigt werden müssten. Dabei habe er sehr hohe Ansprüche an sich selbst und er gehe an die Grenzen der Selbstüberforderung.