Die aktuelle Leistungsbeurteilung in einer geschützten Arbeitsstätte sei wie vor zehn Jahren ohne wirtschaftliche Verwertbarkeit. Es sei von einem Dauerzustand auszugehen. Der Gesundheitszustand habe sich seit dem Jahr 2009 überwiegend wahrscheinlich nicht verändert; es handle sich um bleibende Folgen des Schädel-Hirn-Traumas. 4.14 Am 29. März 2017 liess der Beschwerdeführer einen Operationsbericht vom 10. März 2017 einreichen (BF-act. 9), worin der operierende Orthopäde Dr. AL.________ Urteil S 2019 122 34