Weder Aggravation noch Simulation hätten festgestellt werden können. Sodann wurde ausgeführt, dass die Einschränkung der Leistungsfähigkeit in der beruflichen Tätigkeit als Betriebsmechaniker theoretisch 40-50 % aus neuropsychologischer Sicht betrage, wegen der leichten bis mittelschweren kognitiven, vor allem sprachlich-mnestischen, sprachlich exekutiven sowie attentionalen Minderleistungen. Bei einer neu anzutretenden Stelle sei von einer 50%igen Einschränkung auszugehen. Der Patient sei aus psychiatrischer Sicht wegen der verminderten Belastbarkeit in vermindertem Masse arbeitsfähig.